Prüfung nicht nach Aktenlage

Eine Krankenkasse darf die weitere Zahlung des Krankengeldes nicht ohne qualifizierte Prüfung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit ablehnen. Die Kasse muss sich für die Prüfung des Krankengeldanspruchs fundierte medizinische Berichte von den behandelnden Ärzten besorgen. Zu der Frage, ob der Versicherte wieder arbeitsfähig ist bedarf es in der Regel einer persönlichen Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Zu dieser Auffassung ist auch schon das Landessozialgericht in Hessen mit Urteil vom 18.10.2007, Az. L 8 KR 228/06) gekommen.

Zum Fall

Dem oben zitierten Urteil lag folgender Sachverhalt vor:
Die Versicherte war schon einige Zeit auf Grund eines psychischen Leider erkrankt gewesen und bezog von der Kasse Krankengeld. Trotz vorliegender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellt die Kasse die weitere Zahlung des Krankengeldes ein und verwies dabei auf ein nach Aktenlage erstelltes Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Fachlich fundierte Ermittlung erforderlich

Die Richter des Landessozialgerichts gaben der klagenden Frau Recht und bestätigten den weiteren Anspruch auf Krankengeld. Die Kasse hatte es versäumt eine qualifizierte Beurteilung zum Vorliegen der weiteren Arbeitsunfähigkeit durchzuführen und die Ansicht der Ärzte zu widerlegen. Nachdem es sich hier um eine psychische Erkrankung gehandelt habe, kann in einem solchen Fall nicht nur eine einfache Beurteilung nach Aktenlage durch den Medizinischen Dienst erfolgen. Die Berufung wurde daher zurückgewiesen.Arbeitsunfähig

Hilfe durch Experten

Durch konsequentes Fallmanagement zur Reduzierung der Ausgaben verhalten sich viele Krankenkassen rechtswidrig und stellen die weitere Krankengeldzahlung ein. In den Bescheiden wird bei den Betroffenen oftmals aus nicht erklärbaren gründen die Arbeitsunfähigkeit für beendet erklärt.
In solchen Fällen empfiehlt es sich von einem qualifizierten Experten beraten zu lassen. Ich als ihr unabhängiger Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein kann sie bei der Durchsetzung ihres Krankengeldanspruchs gerne unterstützen. Ich führe für sie auch das Widerspruchs- und sozialgerichtliche Klageverfahren durch.

Marcus Kleinlein

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