krankengeld24.de

Neuer Steigerungswert

Die Höhe des Krankengeldes für Arbeitnehmer wird immer nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Ende des Bemessungszeitraums, entsprechend angepasst.
Entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne je beschäftigter Arbeitnehmer im Vergleich zum vorvergangenen gegenüber dem vergangenen Kalenderjahr wird das Krankengeld an der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss bis spätestens zum 30.06. eines Jahres den entsprechenden Anpassungsfaktor bekanntgeben.
Dieser beträgt zum 01.07.2013 bei 1,0321. Somit wird das Krankengeld für den betroffenen Personenkreis um 3,21 % erhöht.
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld erfolgt keine Dynamisierung des Krankengeldes.

Autor: Marcus Kleinlein

Erhöhung Krankengeld

Marcus Kleinlein

marcus kleinlein 3

Rentenberater
Krankenkassenbetriebswirt
Prozessagent

Wer ist online

Aktuell sind 253 Gäste und keine Mitglieder online

AU-Bescheinigung


KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

Münzen


BERATUNG und VERTRETUNG IN WIDERSPRUCHS- UND SOZIALGERICHTLICHEN VERFAHREN