Anspruch auf Krankengeld ruht

Die Arbeitsunfähigkeit ist der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich durch den Versicherten zu melden. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb einer Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, so ruht der Anspruch auf Krankengeld bis zum Tag der Meldung.

Beispiel:
Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 05.01.2016
Meldung der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse am 15.01.2016

Ergebnis:
Die Einwochenfrist endet am 12.01.2016. Für die Zeit bis zum 14.01.2016 wird kein Krankengeld gezahlt.

Jede Krankheitszeit ist zu melden

Auch bei wiederholtem Krankengeldbezug ist es nicht mit einer einmaligen Krankmeldung bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit getan. D.h. die Arbeitsunfähigkeit muss der Krankenkasse vor jeder neuen Bewilligung des Krankengeldes gemeldet werden. Dies gilt auch für die Anzeige zum Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit. Erfolgt dies nicht muss der Versicherte die Verantwortung selbst übernehmen.

Besonderheiten

Von der Ausschlusswirkung der Ruhensregelung hat die Rechtsprechung aber trotz der strikten Handhabung Ausnahmen anerkannt. Dies ist dann der Fall, wenn die Feststellung oder die Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch Umstände verhindert oder verzögert wurde, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse und nicht dem des Versicherten zuzurechnen sind.
Dies trifft innerhalb der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit zu, wenn der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Während dieser Zeit ist der Arzt verpflichtet die Arbeitsunfähigkeit der zuständigen Krankenkasse zu melden. Eine Meldepflicht obliegt dem Versicherten in dieser Zeit nicht.

Beachte

Bitte melden sie rechtzeitig die Arbeitsunfähigkeit ihrer Krankenkasse. Auch jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung macht Sie am linken Rand darauf aufmerksam, dass bei verspäteter Meldung ein Krankengeldverlust droht. Sie sparen sich dadurch eine Menge an Ärger.

Unterstützung durch Rentenberater Marcus Kleinlein

Meine Kanzlei in Kooperation mit der Rentenberatung Helmut Göpfert ist spezialisiert auf die Durchsetzung ihres Krankengeldanspruchs. Ich stehe ihnen für Fragen auch zu übrigen Themen aus der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung vertrauensvoll und seriös zur Verfügung. Hier können sie unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen.

Marcus Kleinlein

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