Anspruch auch bei Ende Arbeitslosengeld
Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenkasse haben bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit einen Krankengeldanspruch. Da Bezieher von Arbeitslosengeld ebenfalls in der Gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, gilt der Anspruch auf die Einkommensersatzleistung im Krankheitsfall auch für diesen Personenkreis.
Ist Wegfall von Arbeitslosengeld auch das Ende von Krankengeld?
Das Bundessozialgericht befasste sich mit der Frage, ob Krankengeld auch nach dem Wegfall von Arbeitslosengeld weiter bezahlt werden muss. Der Grund des Wegfalls von Zahlungen durch das Arbeitsamt war im betreffenden Streitfall das Ende der Leistungspflicht, da die gesetzlich vorgeschriebene Leistungsdauer erschöpft war. Da Krankengeld als Einkommensersatzleistung zu verstehen ist, stellte sich die Krankenkasse auf den Standpunkt, dass mit dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auch kein Krankengeld mehr bezahlt werden muss.
Bundessozialgericht verurteilt Krankenkasse zu Krankengeld für Arbeitslose
Mit seinem Urteil (B 1 KR 12/07) legte das Bundessozialgericht fest, dass auch nach Beendigung der Anspruchsvoraussetzung gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit Krankengeld für gesetzlich Versicherte bezahlt werden muss. Selbst, wenn der Versicherte im Falle völliger Gesundheit keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hätte, kann er dennoch weiterhin Krankengeld beziehen. Die Krankenversicherung wurde verurteilt, dem Kläger über das Ende seines Arbeitslosengeldanspruches hinaus, Krankengeld zu zahlen. Die Kasse kann sich in diesem Fall nicht auf das Prinzip des Einkommensersatzes berufen. Die Dauer der Krankengeldzahlung ist alleine von der gesetzlich vorgegebenen Höchstdauer dieser Leistung abhängig und von einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch auf Krankengeld richtet sich nach Auffassung des Gerichts lediglich nach dem Versicherungsverhältnis, welches zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestanden hat. Der Wegfall des Versicherungsgrundes – in diesem Fall der Bezug von Arbeitslosengeld – darf keine Rolle spielen.
Expertenrat bei Streitfall
Trotz des eindeutigen Urteils kommt es für Versicherte immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein unterstützt Betroffene und verhilft ihnen mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen zu ihrem guten Recht.