Versorgungsstärkungsgesetz bringt wesentliche Änderungen
Der Bundestag hatte in der letzten Woche das Versorgungsstärkungsgesetz auf dem Weg gebracht. In diesem Zusammenhang wird es bereits ab dem 01.08.2015 und ab dem 01.01.2016 zu patientenfreundlicheren Änderungen bei der AU-Bescheinigung und Krankengeldanspruch kommen.
Wegfall Auszahlschein bei Bezug von Krankengeld
Ab 01.01.2016 wird es künftig für die Zahlung von Krankengeld keinen sogenannten Auszahlschein mehr geben. Dieser wird dann in die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Ein gesondertes Formular zur Erlangung von Krankengeld entfällt dadurch. Im Hinblick auf den Abbau von Bürokratie haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einer gemeinsamen Vordruckvereinbarung verständigt.
Aktuell haben die behandelnden Ärzte während der 6 wöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber eine sog. gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Kam es anschließend zum Anspruch auf Krankengeld musste der Arzt einen von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Auszahlschein bestätigten und noch zusätzlich zur Vorlage beim Arbeitgeber eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Durch die Modifikation entfällt ab 2016 diese Doppelbescheinigung.
Des Weiteren erhält neben der Krankenkasse, dem Arbeitgeber, dem behandelnden Arzt auch künftig der Versicherte während des Bezugs von Krankengeld einen Durchschlag des „Gelben Scheins“. Dadurch wird der Versicherte besser über seine Meldeobliegenheiten für einen nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit aufgeklärt, da der Durchschlag für die Versicherten mit wichtigen Hinweisen zum Anspruch auf Krankengeld versehen ist.
Denn bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit ist ein lückenloser Nachweis unbedingt erforderlich. Ansonsten fällt die Zahlung von Krankengeld weg.
Durch die Nutzung eines einheitlichen Mustervordrucks wird eine optische und auch inhaltliche Verbesserung erwartet. Die neue AU-Bescheinigung können Sie dem Bild dieses Artikels entnehmen.
Anspruchsvoraussetzungen für Krankengeld werden verbessert
Erwartet wird, dass das verabschiedete Versorgungsstärkungsgesetz zum 01.08.2015 in Kraft tritt. Im Hinblick auf den Bezug von Krankengeld und einer rechtzeitigen Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit wird es dann eine wesentliche und positiv gestaltete Änderung für die Versicherten geben. Bisher mussten Versicherte um den weiteren Anspruch auf Krankengeld nicht zu verlieren, spätestens am letzten Tag der bisher befristeten Arbeitsunfähigkeit, sich vom Arzt eine weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen. Es genügte nicht, wenn die Feststellung z. B. am nächsten Tag oder, bedingt durch ein bevorstehendes Wochenende, erst am darauffolgenden Montag erfolgte. In solchen Fällen kommt es regelmäßig und auch nicht rechtswidrig zur Einstellung der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse.
Künftig genügt es, wenn die Folgebescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit am nächsten Werktag durch den Arzt festgestellt wird. Dabei ist zu beachten, dass der Samstag kein Werktag in diesem Sinne ist.
Außerdem gibt es beim Beginn des Anspruchs auf Krankengeld bei ambulanter Behandlung eine weitere Änderung. Dieser entsteht nicht mehr erst am Tage nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, sondern künftig noch am selben Tag. Die sog. Wartetage fallen damit weg.