Begriff

Rentenberater sind ähnlich wie Rechtsanwälte freiberuflich tätig. Unabhängig von den Sozialversicherungsträgern beraten und unterstützen sie bei der Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mandanten.
Schon der Deutsche Bundestag hat bereits 1980 festgestellt, dass die Rentenberater sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben –insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten- als unentbehrlich erwiesen haben.

Aufgaben eines Rentenberaters

Auch wenn der Begriff ein wenig irreführend ist, so beschränkt sich die Beratung nicht nur auf das Rechtsgebiet Rente. Stattdessen beinhaltet der Aufgabenbereich auch die Beratung für die Bereiche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung im Zusammenhang mit einer Rente, wie z.B.

  • Feststellung und Durchsetzung Krankengeldansprüche
  • Überprüfung Rentenbescheid
  • Klärung Rentenversicherungskonto und Rentenantragstellung
  • Überprüfung und Durchsetzung Pflegeeinstufung

Rentenberater vertreten die Mandanten auch im Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Klageverfahren vor dem Sozial- oder Landessozialgericht.

Weitere Merkmale

Rentenberater unterliegen der Aufsicht des Präsidenten vom zuständigen Amts- bzw. Landgericht. Für ihre Tätigkeit sind sie haftpflichtversichert und unterliegen der Schweigepflicht. Rentenberater sind ein Rechtspflegeorgan und vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten.
Ihre Tätigkeit wird gegen Honorar ausgeübt und ist demnach auch an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Sie sind streitverhütend, rechtsgestaltend und rechtsberatend tätig.

Gebühren

Für ihre Tätigkeit erhalten Rentenberater eine Vergütung. Diese bemisst sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Erfahrung zeigt, dass zur besseren Transparenz und Klarheit eine Honorarvereinbarung oftmals ein besserer Lösungsansatz ist. Die gesetzliche Zulässigkeit besteht für solche Vereinbarungen.

Näheres entnehmen sie bitte dem Artikel Gebühren

Vertrauen

Das wichtigste Element einer positiven Zusammenarbeit ist das uneingeschränkte Vertrauen zwischen Rentenberater und Mandant. Das komplexe Fachwissen und der absolute Einsatz meiner Rentenberaterkanzlei Marcus Kleinlein sind die entscheidenden Faktoren für die Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Vertretung der Kanzlei erstreckt sich auch im Widerspruchs- und später im sozialgerichtlichen Klageverfahren.
Wenn sie Wert auf eine seriöse Beratung legen, dann rufen sie an oder schreiben uns. Sie können uns ihr Anliegen auch Online mitteilen. Wir nutzen alle modernsten Medien. Aus diesem Grund können wir bundes- bzw. auch weltweit beraten.
An dieser Stelle können sie mit der Rentenberaterkanzlei Kleinlein Kontakt aufnehmen.