Gebühren der Rentenberater

Für meine freiberufliche Tätigkeit als Rentenberater erhalte ich eine Vergütung. Allerdings sind bei einer Erstberatung die Kosten wesentlich geringer als die Gebühren eines Rechtsanwalts. Für die Kostenfestsetzung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten eines Rentenberaters im sozial-gerichtlichen Klageverfahren. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann frage ich bei ihrer Versicherung wegen der Kostendeckung an und rechne auch später meine Gebühren mit dieser ab.

Kostenvereinbarung

Die Erfahrung zeigt, dass für die weitere finanzielle Planung eine so genannte Honorarvereinbarung sinnvoll ist. Eine solche Vereinbarung ist rechtlich auch zulässig. Bevor sie mir einen Auftrag erteilen, erhalten sie von mir eine Auskunft darüber, welche Kosten auf sie zukommen. Sie haben dann die Gewissheit, dass sich an der Höhe des Honorars nichts mehr ändern wird.