krankengeld24.de

Wiedereingliederung ins Arbeitsleben

Die Absicht des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers im Betrieb zu bewahren oder wiederherzustellen, damit eine dauernde Tätigkeit gesichert wird. Das Eingliederungsmanagement ist eine Verpflichtung für jeden Arbeitgeber, die sich aber in jedem Fall rechnet.

Für ein erfolgreiches Unternehmen zählt es sicher zu den wichtigsten Merkmalen, gesunde, leistungsfähige und motivierte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Für das Unternehmen führen viele Krank- und Fehlzeiten des Arbeitnehmers immer wieder zu ungeklärten Problem- und Fragestellungen, die im schlimmsten Fall sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können. Genau diese Problemstellungen bewegten den Gesetzgeber zur Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), um die Bewahrung von Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aller Arbeitnehmer zu sichern. Wenn die Probanden (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) frühzeitig Kontakt aufnehmen um zweckmäßige Problemlösungen zu suchen, wird mit Sicherheit in vielen Fällen die Dauer der Arbeitsunfähigkeit verkürzt bzw. eine Arbeitsunfähigkeit sogar vermieden.

BEM hilft Kosten sparen

Erkrankt ein Mitarbeiter zieht das zum Teil erhebliche Kosten für den Betrieb nach sich. So kommen zur Entgeltfortzahlung für den Erkrankten auch noch Kosten für evtl. Aushilfen oder Überstundenvergütungen sowie Aufwendungen für Personalsuche und die Einarbeitung neuer Arbeitskräfte und auch zusätzliche Personalverwaltungsaufwendungen hinzu. Dass sich diese zusätzlichen Kosten auf 400 bis 500 Euro je Arbeitsunfähigkeitstag summieren können, wurde in einem aktuellen Forschungsbericht durch die Prognos AG für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) errechnet. Die Unternehmen können nun durch eine Reihe von Instrumenten im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements wirksam einer Gefahr von zunehmenden krankheitsbedingt längeren Ausfällen gegensteuern.

BEM gezielt anwenden

Der Anspruch auf eine Betriebliche Wiedereingliederung besteht seit 2004 für alle Mitarbeiter die längere Zeit bzw. mehrfach arbeitsunfähig sind. Angeboten werden sollte eine solche Maßnahme allen Beschäftigten, die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkranken. Zweck einer Wiedereingliederung sollte es sein, eine bestehende Arbeitsunfähigkeit wenn möglich abzukürzen sowie das Wohlbefinden und die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers in kürzester Zeit wieder aufzubauen. Durch vorbeugende Maßnahmen soll eine Wieder-erkrankung verhindert und einer Chronifizierung oder gar dauerhaften Behinderung vorgebeugt werden, wobei in allererster Linie eventuelle Ursachen der Erkrankung gefunden und behoben werden müssen. Oft ist durch einfache Schritte bereits eine deutliche Besserung herbeizuführen. Hier bieten sich abteilungs- bzw. teaminterne Änderungen, technische Verbesserungen am Arbeitsplatz, Arbeitszeitanpassungen oder auch Änderungen im Umgang der Führungskräfte an. Letzter Schritt sollte immer eine Umqualifizierung sein.

BEM-Nutzen zusammengefasst

Für den Arbeitnehmer:

  • Gesundheit wird verbessert
  • Wohlbefinden und Motivation werden gestärktBetriebliches Eingliederungsmanagement
  • Arbeitsplatz wird gesichert
  • Betriebsklima wird verbessert
  • Persönlichkeitswert wird gesteigert
  • Wirtschaftliche Existenz wir gesichert

Für den Arbeitgeber:

  • Ansehen des Betriebes wird gesteigert
  • Krankenstand wird reduziert
  • Lohnnebenkosten werden reduziert
  • Arbeitsabläufe werden gefestigt
  • Produktivität und Motivation der Mitarbeiter steigt
  • Wettbewerbsfähigkeit wir gesteigert
  • Mitarbeiter identifizieren sich mit dem Unternehmen

BEM erhöht die Anziehungskraft des Arbeitgebers

Wie durch das iga-Barometer, einer Repräsentativbefragung der Initiative Gesundheit & Arbeit in seiner Befragung von 2010 festgestellt wurde, stimmen mehr als 60 Prozent der Arbeitnehmer der Darstellung zu, dass ihr Arbeitgeber sich um die Gesundheit seiner Beschäftigten kümmert. Positiv ist hier zu bewerten, dass sich Arbeitgeber, die sich um die Gesundheit ihrer Beschäftigen sorgen und kümmern nicht nur das Fachwissen ihrer Mitarbeiter sichern sondern auch ihr Ansehen als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt mehren, da sich dies natürlich auch herumspricht und die Beschäftigten dies durchaus mit einer höheren Zufriedenheit am Arbeitsplatz und somit einer gesteigerten Arbeitsbereitschaft belohnen.

BEM in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse

Im Zuge einer betrieblichen Wiedereingliederung von wiederholt oder länger erkrankten Mitarbeitern können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer immer auch auf die erfahrenen Experten ihrer Krankenkasse zurückgreifen, die die Beteiligten nicht nur über die Grundlagen eines BEM aufklären sondern auch alle Schritte einer solchen Maßnahme mit Rat und Tat begleiten und betreuen. Die Krankenkassen bieten hier natürlich auch entsprechende Arbeitshilfen und Prospektmaterial an. Setzen Sie sich einfach mit ihrer Krankenkasse in Verbindung. Wie Sie im Rahmen einer betrieblichen Eingliederungsmaßnahme wirtschaftlich, bei weiterem Bestehen von Arbeitsunfähigkeit, abgesichert sind erklärt Ihnen der Artikel „Stufenweise Wiedereingliederung“.

Hilfe durch Experten

Die Kanzlei M. Kleinlein ist seit Jahrzehnten u. a. spezialisiert auf die Thematik gesetzliches Krankengeld. Diese unterstützt und berät Sie zu allen Fragen des Krankengeldes sowie bei Problemen im Bereich der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Hier haben Sie die Möglichkeit Kontakt aufzunehmen und können ihr Anliegen schildern. Sie erhalten baldmöglichst eine Rückantwort.

Marcus Kleinlein

marcus kleinlein 3

Rentenberater
Krankenkassenbetriebswirt
Prozessagent

Wer ist online

Aktuell sind 566 Gäste und keine Mitglieder online

AU-Bescheinigung


KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

Münzen


BERATUNG und VERTRETUNG IN WIDERSPRUCHS- UND SOZIALGERICHTLICHEN VERFAHREN