Anpassung Krankengeld

Arbeitnehmer, die bereits seit längerer Zeit Krankengeld beziehen, erhalten nach einem Jahr seit dem Ende des Bemessungszeitraums in der Regel ein neu angepasstes bzw. höheres Krankengeld. Ausschlaggebend hierfür ist der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales immer zum 01.07. des Jahres mitgeteilte Anpassungsfaktor. Dieser Faktor bemisst sich nach der Veränderung der Bruttoentgelte eines jeden Arbeitnehmers gegenüber dem vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr. Demnach werden diese Löhne und Gehälter an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst.
Zum 01.07.2011 beträgt der Anpassungsfaktor 1,0229. Somit wird die Krankengeldhöhe um 2,29 % entsprechend angepasst.
Weitere Hintergründe zu diesem Thema erhalten Sie aus dem Artikel „Erhöhung des Krankengeldes“.