Die dem Krankengeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums entsprechend der Veränderung der Löhne und Gehälter aller Arbeitnehmer vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Deshalb wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr bis spätestens 30.06.2012 der neue Anpassungsfaktor bekanntgegeben. Der Anpassungsfaktor beträgt zum 01.07.2012 1,0350. Folglich wird das Brutto-Krankengeld bei Bezug des Krankengeldes von mindestens einem Jahr um 3,50 % erhöht.