Netto-Krankengeld erhöht sich ab Januar 2013

Ab Januar 2013 wird sich zwar nicht das errechnete Brutto-Krankengeld ändern, dennoch erhalten Bezieher von Krankengeld mit Beginn des neuen Jahres ein höheres Krankengeld von der Krankenkasse überwiesen. Grund hierfür ist die deutliche Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 19,6 % auf 18,9 %. Allerdings wirkt sich das höhere Krankengeld nicht so deutlich aus, weil zum Jahreswechsel die Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung in Kraft tritt.
Auslöser ist das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG), welches höhere Leistungen, insbesondere für den Personenkreis mit eingeschränkter Alltagskompetenz, vorsieht. Der Beitragssatz wurde demnach um 0,1 Prozent angehoben. Bislang betrug der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,95 %. Für Kinderlose wurde ein zusätzlicher Beitragszuschlag von 0,25 % erhoben. Somit erhöhte sich der Beitrag für diesen Personenkreis auf 2,2 %. Ab Beginn des Jahres 2013 ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf 2,05 % (Kinderlose 2,3 %) angehoben worden.
Dagegen bleibt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung unverändert bei 3,0 %.

Berechnung des Krankengeldes

Das Krankengeld für Arbeitnehmer beträgt 70 v. H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 v. H. des berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten (vgl. § 47 Abs. 1 SGB V). Einzelheiten zur Berechnung des Krankengeldes können Sie dem Artikel „Krankengeldhöhe“ entnehmen.
Das daraus ermittelte Krankengeld entspricht dem sog. Brutto-Krankengeld. Von diesem Betrag muss der Krankengeldbezieher noch Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichten. Allerdings nicht den jeweiligen vollen Beitragssatz sondern davon nur die Hälfte. Der andere Beitragsanteil wird von der Krankenkasse getragen. Der daraus ermittelte Betrag ergibt das an den Versicherten auszuzahlende Krankengeld.
Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten Krankengeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes ohne Abzug von Beiträgen.

höheres Krankengeld

 

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer, verheiratet 2 Kinder,  erhält wegen Arbeitsunfähigkeit bereits seit November 2012 ein kalendertägliches Brutto- Krankengeld in Höhe von 60,00 €. Die Arbeitsunfähigkeit wird auch noch bis in das Jahr 2013 andauern.
Für das Jahr 2012 wurde das an ihn auszuzahlende Netto-Krankengeld wie folgt berechnet:

Tägliches Brutto-Krankengeld 60,00 €
Abzgl. Pflegeversicherung 0,98 % = 0,59 €
Abzgl. Rentenversicherung 9,8 % = 5,88 €
Abzgl. Arbeitslosenversicherung 1,5 % = 0,90 €
Tägliches und ausgezahltes Netto-Krankengeld 52,63 €

Ab dem 01.01.2013 ergibt sich folgende Höhe:

Tägliches Brutto-Krankengeld 60,00 €
Abzgl. Pflegeversicherung 1,03 % = 0,62 €
Abzgl. Rentenversicherung 9,45 % = 5,67 €
Abzgl. Arbeitslosenversicherung 1,5 % = 0,90 €
Tägliches und ausgezahltes Netto-Krankengeld 52,81 €

Differenz gegenüber 2012 = 0,18 € x30 Tage = 5,40 € monatlich

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