Neuer Steigerungswert

Die Höhe des Krankengeldes für Arbeitnehmer wird immer nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Ende des Bemessungszeitraums, entsprechend angepasst.
Entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne je beschäftigter Arbeitnehmer im Vergleich zum vorvergangenen gegenüber dem vergangenen Kalenderjahr wird das Krankengeld an der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss bis spätestens zum 30.06. eines Jahres den entsprechenden Anpassungsfaktor bekanntgeben.
Dieser beträgt zum 01.07.2013 bei 1,0321. Somit wird das Krankengeld für den betroffenen Personenkreis um 3,21 % erhöht.
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld erfolgt keine Dynamisierung des Krankengeldes.

Autor: Marcus Kleinlein