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Neuer Erhöhungsfaktor

Die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte aller Arbeitnehmer zum vergangenen Jahr gegenüber dem vorvergangenen Jahr führt dazu, dass die Berechnungsgrundlage für die Krankengeldberechnung jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums entsprechend angepasst wird. Diesbezüglich veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales immer zum 30.06. eines Kalenderjahres den Anpassungsfaktor gem. § 50 Abs. 1 und 3 SGB IX (jetzt § 70 SGB IX). Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat demnach einen Anpassungsfaktor zum 01.07.2017 in Höhe von 1,0232 bekanntgegeben. Das Brutto-Krankengeld wird sich somit um 2,32 Prozent erhöhen, nach einem Krankengeldbezug von mind. einem Jahr.

Marcus Kleinlein

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Rentenberater
Krankenkassenbetriebswirt
Prozessagent

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