Neue Sozialversicherungswerte für 2019

Bereits seit dem 06.09.2018 wurden vom Bundesarbeitsministerium die neuen Rechengrößen bzw. Sozialversicherungswerte vorgelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesregierung werden diese zum 01.01.2019 in Kraft treten. Die neuen Werte orientieren sich an der Einkommensentwicklung des Jahres 2017. Nachdem sich die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor in einer wirtschaftlichen Boom-Phase befindet, erfolgten auch Erhöhungen bei den Rechengrößen. Daneben ist zu beachten, dass in der Krankenversicherung wieder die paritätische Finanzierung eingeführt wird. D.h. der Beitrag wird wieder je zur Hälfe von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. Außerdem wird der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung von derzeit 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent reduziert. Im Gegenzug wird zur Finanzierung der verbesserten Leistungen in der Pflegeversicherung der Beitragssatz um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent erhöht. Kinderlose müssen daneben noch alleine einen Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent entrichten. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Rechengrößen:

Bezugsgröße

Monatlich 3.115,00 € (West) und 2.870,00 € (Ost)
Jährlich 37.380 € (West) und 34.440,00 € (Ost)

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Monatlich 4.537,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 54.450,00 € (bundeseinheitlich)

Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Monatlich 6.700,00 € (West) und 6.150,00 € (Ost)
Jährlich 80.400,00 € (West) und 73.800,00 € (Ost)

lwc d6

Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 5.062,50,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 60.750,00 € (bundeseinheitlich)

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich  4.537,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 54.450,00 € (bundeseinheitlich)

Geringfügigkeitsgrenze

monatlich 450 € (bundeseinheitlich)

Geringverdienergrenze Azubis

Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)

Familienversicherung Grenzbetrag

Monatlich 445,00 €

Kalendertägliches Höchstregelentgelt

Krankenversicherung: 151,25 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 223,33 € (West) und 205,00 € (Ost)

Krankengeld-Höchstbetrag

105,88 € (bundeseinheitlich)

Beitragssätze bundesweit

Krankenversicherung
14,6 %  allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag je Krankenkassenart (durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,0 %), Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag je Krankenkassenart, Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte
Pflegeversicherung
3,05 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (3,30 %)
Rentenversicherung
18,6 %
Arbeitslosenversicherung
2,5 %