Krankengeld und Rente treffen zusammen
Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wenn Krankengeld mit einer anderen Entgeltersatzleistung wie z. B. einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentrifft, ergeben sich daraus Auswirkungen auf das Krankengeld.
Je nach Rentenart kann es zu einer Kürzung oder Einstellung des Krankengeldes kommen. Es gibt aber auch Fallkonstellationen wo das Krankengeld und die Rente nebeneinander gewährt werden.
Wegfall des Krankengeldanspruchs
Die Zahlung des Krankengeldes wird von der Krankenkasse dann eingestellt wenn u. a. folgende Rentenarten gewährt werden:
- volle Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenversicherung
- Vollrente wegen Alters (vorzeitige Altersrente mit oder ohne Abschlag oder Regelaltersrente)
Ausgehend vom Zeitpunkt, von dem an ein Anspruch auf Rente besteht, fällt der Krankengeldanspruch weg.
Fällt der Rentenanspruch weg (Ablauf Zeitrente wegen Erwerbsminderung) kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld wieder bestehen, wenn dann wieder eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse besteht, die einen Krankengeldanspruch beinhaltet (z. B. Beschäftigungsverhältnis oder Arbeitslosigkeit). Auch muss eine erneute Arbeitsunfähigkeit eingetreten sein.
Krankengeldkürzung
Der Anspruch auf Krankengeld ist beim Zusammentreffen mit folgenden Leistungen zu kürzen:
- teilweise Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit (Personenkreis der vor dem 01.01.1961 geboren ist)
- Teilrente wegen Alters (mind. 10 % bis 99 % der zustehenden Altersvollrente)
- Bergleute die eine Rente von der Knappschaft erhalten
Beachte:
Das Krankengeld wird nur dann gekürzt, wenn die Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit an gewährt wird. Wird die Rente bereits vorher oder am Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit zugebilligt, werden Rente und Krankengeld ungekürzt nebeneinander gezahlt.
Beispiel:
Arbeitsunfähigkeit besteht seit dem 01.12.2009
Teilweise Erwerbsminderungsrente wird ebenfalls ab 01.12.2009 gewährt.
Lösung:
Krankengeld und Rente werden zu gleichen Teilen nebeneinander gezahlt.
Krankengeldhöhe
Der neue Krankengeldbetrag wird in der Form errechnet, indem die gezahlte Nettorente (Zahlbetrag der Rente, also nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) vom Bruttokrankengeld (Betrag vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) abgezogen wird. Daraus errechnet sich das „neue“ Krankengeld. Hiervon sind allerdings zumindest bei Arbeitnehmern noch Beiträge zur Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung in Abzug zu bringen.
Unterstützung durch Rentenberater
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