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Neue Anpassungswerte

Die Sozialversicherungswerte, die für die Ermittlung von Beiträgen und Leistungen maßgeblich sind, werden für das Jahr 2016 deutlich ansteigen. Ausschlaggebend hierfür ist die Entwicklung der Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland. Ein aktueller Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigt dies. Aus diesem Grund werden die Rechengrößen in der Sozialversicherung auch im kommenden Jahr wieder angehoben. Außerdem ist zu beachten, dass es wahrscheinlich auch Veränderungen beim Beitragssatz zur Krankenversicherung geben wird. Demnach bleibt der „allgemeine Beitragssatz“ bei 14,6 %. Davon tragen jeweils zur Hälfte (7,3 %) der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Allerdings kann noch jede Krankenkasse individuell von seinen Versicherten einen zusätzlichen Beitragssatz erheben. Welche Krankenkasse und in welcher Höhe noch Zusatzbeiträge erhoben wird steht erst zum Ende des Jahres fest. Allerdings wurde jetzt schon ein durchschnittlicher zusätzlicher Beitragssatz von 1,1 % (2015 0,9 %) errechnet.

Bezugsgröße

Monatlich 2.905,00 € (West) und 2.520,00 € (Ost)
Jährlich 34.860,00 € (West) und 30.240,00 € (Ost)

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Monatlich 4.237,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 50.850,00 € (bundeseinheitlich)

Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Monatlich 6.200,00 € (West) und 5.400,00 € (Ost)
Jährlich 74.400,00 € (West) und 64.800,00 € (Ost)

Rechengrößen

Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.

Monatlich 4.687,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 56.250,00 € (bundeseinheitlich)

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

Monatlich  4.237,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 50.850,00 € (bundeseinheitlich)

Geringfügigkeitsgrenze

monatlich 450 € (bundeseinheitlich)

Geringverdienergrenze Azubis

Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)

Familienversicherung Grenzbetrag

Monatlich 415,00 €

Kalendertägliches Höchstregelentgelt

Krankenversicherung: 141,25 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 206,67 € (West) und 180,00 € (Ost)

Krankengeld-Höchstbetrag

98,88 € (bundeseinheitlich)

Beitragssätze bundesweit

Krankenversicherung
14,6 %  allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag (durchschnittl. Zusatzbeitrag bei 1,1 %)
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung
2,35 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (2,60 %)
Rentenversicherung
18,7 %
Arbeitslosenversicherung
3,0

Marcus Kleinlein

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