Neue Sozialversicherungswerte für 2018
Besserverdiener müssen für das Jahr 2018 bei den Sozialabgaben wieder tiefer in die Tasche greifen. Die Sozialversicherungswerte oder auch Rechengrößen genannt, die für die Ermittlung von Beiträgen und Leistungen maßgeblich sind, werden für das Jahr 2018 erneut ansteigen. Ausschlaggebend hierfür ist die Entwicklung der Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland. Wie das Bundesministerium bereits mitgeteilt hat, bleibt der durchschnittliche Beitragssatz in der Krankenversicherung bei 14,6 Prozent stabil. Dagegen erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze und der Arbeitslosenversicherung im Westen auf 6.500,00 € monatlich und im Osten auf 5.700,00 € monatlich. Der durchschnittliche zusätzliche Beitragssatz den jede Krankenkasse individuell noch erheben kann bleibt wie im Vorjahr bei 1,1 Prozent. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht:
Bezugsgröße
Monatlich 3.045,00 € (West) und 2.695,00 € (Ost)
Jährlich 36.540,00 € (West) und 32.340,00 € (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich 4.425,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 53.100,00 € (bundeseinheitlich)
Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
Monatlich 6.500,00 € (West) und 5.800,00 € (Ost)
Jährlich 78.000,00 € (West) und 69.600,00 € (Ost)
Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 4.950,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 59.400,00 € (bundeseinheitlich)
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich 4.425,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 53.100,00 € (bundeseinheitlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich 450 € (bundeseinheitlich)
Geringverdienergrenze Azubis
Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)
Familienversicherung Grenzbetrag
Monatlich 435,00 €
Kalendertägliches Höchstregelentgelt
Krankenversicherung: 147,50 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 173,33 € (West) und 154,67 € (Ost)
Krankengeld-Höchstbetrag
103,25 € (bundeseinheitlich)
Beitragssätze bundesweit
Krankenversicherung
14,6 % allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag je Krankenkassenart (durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1 %)
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag je Krankenkassenart
Pflegeversicherung
2,55 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (2,80 %)
Rentenversicherung
18,7 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %