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Sozialversicherungswerte 2020

Die voraussichtlichen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2020 wurden im Rahmen eines Referentenentwurfs vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt. Nach Zustimmung durch die Bundesregierung, was zu erwarten ist, werden diese dann zum 01.01.2020 in Kraft treten. Durch die positive Einkommensentwicklung in den alten Bundesländern von 3,06 Prozent und in den neuen Bundesländern von 3,38 Prozent ergeben sich auch höhere Werte bei beispielsweise der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung oder der Jahresarbeitsentgeltgrenze für Besserverdiener.

An den Beitragssätzen zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen ergeben sich keine Änderungen.

Anbei die Übersicht:

Bezugsgröße

Monatlich 3.185,00 € (West) und 3.010,00 € (Ost)
Jährlich 38.220,00 € (West) und 36.120,00 € (Ost)

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Monatlich 4.687,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 56.250,00 € (bundeseinheitlich)

lh3 fsqBeitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Monatlich 6.900 € (West) und 6.450,00 € (Ost)
Jährlich 82.800,00 € (West) und 77.400,00 € (Ost)

Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 5.212,50,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 62.550,00 € (bundeseinheitlich)

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich  4.687,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 56.250,00 € (bundeseinheitlich)

Geringfügigkeitsgrenze

monatlich 450 € (bundeseinheitlich)

Geringverdienergrenze Azubis

Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)

Familienversicherung Grenzbetrag

Monatlich 455,00 €

Kalendertägliches Höchstregelentgelt

Krankenversicherung: 156,25 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 230,00 € (West) und 215,00 € (Ost)

Krankengeld-Höchstbetrag

109,38 € (bundeseinheitlich)

Beitragssätze bundesweit

Krankenversicherung
14,6 %  allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse (durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,0 %), Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse, Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte
Pflegeversicherung
3,05 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (3,30 %)
Rentenversicherung
18,6 %
Arbeitslosenversicherung
2,5 %

Marcus Kleinlein

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